Kontakt & Impressum / AGB

    Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fotostudio Hosenfeldt

     Wir bieten Ihnen hochwertige Fotografie. Damit alles seine Ordnung hat, fügen wir hier unsere
     Allgemeinen Geschäftsbedingungen an:

1. Diese AGB gelten für alle von Fotostudio Hosenfeldt übernommenen Aufträge, soweit nicht  
    schriftlich anderes vereinbart wurde. Wenn nicht binnen 7 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich
    widersprochen wird, gelten unsere AGB als  anerkannt.

2. „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind sämtliche Werke von Fotostudio Hosenfeldt, gleich in 
    welcher Schaffensstufe oder technischer Form ( Papierbilder, Daten, Negative etc.)

3. Fotostudio Hosenfeldt steht das Urheberrecht an allen Fotografien nach Massgabe des 
    Urheberrechtsgesetzes zu. Die von Fotostudio Hosenfeldt hergestellten Fotografien sind
    grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers  bestimmt. Überträgt Fotostudio
    Hosenfeldt die Nutzungsrechte an seinen Fotografien, ist – sofern nicht anders vereinbart – jeweils
    nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der 
    besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des
    Honorars an Fotostudio Hosenfeldt.

4. Der Besteller eines Bildes i.S. von § 60 UrhG hat kein Recht die Fotografie zu vervielfältigen und
    zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Bei der  
    Verwertung der Fotografien kann Fotostudio Hosenfeldt verlangen als Urheber der Fotografie  
    genannt zu werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Verletzung des Rechts auf
    Namensnennung berechtigt Fotostudio Hosenfeldt zum Schadensersatz.

5. Für alle Dienstleistungen und hergestellten Produkte wird von Fotostudio Hosenfeldt  ein Honorar,
    Stundensatz oder eine Pauschale berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare Spesen
    etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt. Gegenüber Endverbrauchern werden alle Preise
    inklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen.
    Fällige Rechnungen sind nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug,
    wenn er fällige Rechnungen nicht innerhalb von 14 tagen nach Rechnungserhalt begleicht.
    Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Produkte Eigentum von Fotostudio Hosenfeldt.
    Hat der Auftraggeber Fotostudio Hosenfeldt keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der
    Gestaltung der Fotografien gegeben, sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, der
    Aufnahmeorte und der angewendeten optisch-technisch fotografischen Mittel ausgeschlossen.

6. Beanstandungen, gleich welcher Art, kann der Auftraggeber nur innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt  
    der Aufnahmen geltend machen. Danach gelten die Fotografien als auftragsgemäß angenommen.
   
7. Mängel oder Fehler der gelieferten Fotografien werden von uns wahlweise durch Nachbesserung,
    Wandlung oder Minderung abgestellt. Gelingt uns eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht,
    kann der Auftraggeber unter Ausschluß aller weiteren Ansprüche nach seiner Wahl
    Rückgängigmachung des Auftrages oder Herabsetzung des Honorars in angemessner Höhe 
    verlangen, wenn uns eine zweite Möglichkeit zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung mit einer
    Frist von min. 6 Wochen gegeben wurde. Wir haften nicht –soweit gesetzlich zulässig – für
    Mangelfolgeschäden.

8. Wir archivieren die Bilddaten unserer Auftraggeber sorgfältig. Falls Bilddaten durch technische  
    Defekte oder höhere Gewalt unbrauchbar werden, sind wir nicht haftbar.

9 . Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung
     ist Wuppertal. Wir sind berechtigt auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
     Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen 
     Bestimmungen gültig. Der Auftraggeber vereinbart mit Fotostudio Hosenfeldt die ungültige
     Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung beider Parteien 
     entspricht.

10.Fällt aus Gründen, die Fotostudio Hosenfeldt nicht zu vertreten haben, ein festgebuchter Fototermin
     kurzfristig aus und kann dieser Ausfall nicht mit einem anderen Azftrag kompensiert werden, so haben
     wir das Anrecht auf mindestens 50% des Honorars. Wird ein angefangener Auftrag aus von Fotostudio
     Hosenfeldt nicht zu vertretenden Gründen nicht fertiggestellt, so steht uns das volle Honorar zu. Als
     Angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung begonnen wurde. Dem
     Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich
     niedriger.