Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fotostudio Hosenfeldt
Wir bieten Ihnen hochwertige Fotografie. Damit alles seine Ordnung hat, fügen wir hier unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen an:
1. Diese AGB gelten für alle von Fotostudio Hosenfeldt übernommenen Aufträge, soweit nicht
schriftlich anderes vereinbart wurde. Wenn nicht binnen 7 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich
widersprochen wird, gelten unsere AGB als anerkannt.
2. „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind sämtliche Werke von Fotostudio Hosenfeldt, gleich in
welcher Schaffensstufe oder technischer Form ( Papierbilder, Daten, Negative etc.)
3. Fotostudio Hosenfeldt steht das Urheberrecht an allen Fotografien nach Massgabe des
Urheberrechtsgesetzes zu. Die von Fotostudio Hosenfeldt hergestellten Fotografien sind
grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Überträgt Fotostudio
Hosenfeldt die Nutzungsrechte an seinen Fotografien, ist – sofern nicht anders vereinbart – jeweils
nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der
besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des
Honorars an Fotostudio Hosenfeldt.
4. Der Besteller eines Bildes i.S. von § 60 UrhG hat kein Recht die Fotografie zu vervielfältigen und
zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Bei der
Verwertung der Fotografien kann Fotostudio Hosenfeldt verlangen als Urheber der Fotografie
genannt zu werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Verletzung des Rechts auf
Namensnennung berechtigt Fotostudio Hosenfeldt zum Schadensersatz.
5. Für alle Dienstleistungen und hergestellten Produkte wird von Fotostudio Hosenfeldt ein Honorar,
Stundensatz oder eine Pauschale berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare Spesen
etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt. Gegenüber Endverbrauchern werden alle Preise
inklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Fällige Rechnungen sind nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug,
wenn er fällige Rechnungen nicht innerhalb von 14 tagen nach Rechnungserhalt begleicht.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Produkte Eigentum von Fotostudio Hosenfeldt.
Hat der Auftraggeber Fotostudio Hosenfeldt keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der
Gestaltung der Fotografien gegeben, sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, der
Aufnahmeorte und der angewendeten optisch-technisch fotografischen Mittel ausgeschlossen.
6. Beanstandungen, gleich welcher Art, kann der Auftraggeber nur innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt
der Aufnahmen geltend machen. Danach gelten die Fotografien als auftragsgemäß angenommen.
7. Mängel oder Fehler der gelieferten Fotografien werden von uns wahlweise durch Nachbesserung,
Wandlung oder Minderung abgestellt. Gelingt uns eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht,
kann der Auftraggeber unter Ausschluß aller weiteren Ansprüche nach seiner Wahl
Rückgängigmachung des Auftrages oder Herabsetzung des Honorars in angemessner Höhe
verlangen, wenn uns eine zweite Möglichkeit zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung mit einer
Frist von min. 6 Wochen gegeben wurde. Wir haften nicht –soweit gesetzlich zulässig – für
Mangelfolgeschäden.
8. Wir archivieren die Bilddaten unserer Auftraggeber sorgfältig. Falls Bilddaten durch technische
Defekte oder höhere Gewalt unbrauchbar werden, sind wir nicht haftbar.
9 . Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung
ist Wuppertal. Wir sind berechtigt auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen
Bestimmungen gültig. Der Auftraggeber vereinbart mit Fotostudio Hosenfeldt die ungültige
Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung beider Parteien
entspricht.
10.Fällt aus Gründen, die Fotostudio Hosenfeldt nicht zu vertreten haben, ein festgebuchter Fototermin
kurzfristig aus und kann dieser Ausfall nicht mit einem anderen Azftrag kompensiert werden, so haben
wir das Anrecht auf mindestens 50% des Honorars. Wird ein angefangener Auftrag aus von Fotostudio
Hosenfeldt nicht zu vertretenden Gründen nicht fertiggestellt, so steht uns das volle Honorar zu. Als
Angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung begonnen wurde. Dem
Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich
niedriger.